Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
Tipp:
Firmenfitness und betriebliche Gesundheitsförderung wird seit dem 1. Januar 2008 staatlich gefördert. Unter anderem erlaubt das Einkommensteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 34 eine betriebliche Gesundheitsförderung und somit den Geschäftsführern die Gesundheit ihrer Mitarbeiter mit bis zu 500 Euro pro Person und Jahr, einkommenssteuerfrei zu fördern. Weitere Informationen finden Sie dazu auf der offiziellen Webseite des Bundesministerium für Gesundheit: (http://www.bmg.bund.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/steuerliche-vorteile.html)
Des Weiteren werden zertifizierte und von Krankenkassen anerkannter Gesundheits- und Präventionskurse nach §20 SGB V, welche sich auf ein bestimmtes Handlungsfeld konzentrieren, meist zu 100% übernommen. Das gilt z.B. für die Handlungsfelder: Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung, … .
Zum Angebot der Firmen-Fitness Angebote zählen unter anderem:
- Ausdauertraining (Joggen, Radfahren, …)
- Beweglichkeits- und Koordinationstraining
- Erholung in Form von Meditation, progressive Muskel Entspannung und Dehnungsübungen
- Ernährung (Ernährungs- und Lifestyleberatung)
- Haltung: Core-Training
- Kochkurse
- Krafttraining / Functional Training
- Personal Training
- Präventions- und Rehabilitationstraining (Rücken Fitness, Qigong oder Tai Chi)
- Functional Training
- CORE – Training
- Kampfkunst
- Selbstverteidigung
- Sporternährung
Ihre Vorteile:
- Effektivität und Kreativität Ihrer Mitarbeiter steigen
- geistige Leistungsfähigkeit durch ausgeglichene Mitarbeiter steigern
- Gesündere Mitarbeiter erhöhen automatisch auch den Erfolg Ihres Unternehmens
- Kondition und Körperhaltung verbessern sich erheblich
- Identifikation mit der Firma entwickelt sich positiv
- Stressabbau zur Verbesserung des Wohlbefindens und damit der allgemeinen Gesundheit
- Zusatzkosten, von bis zu 25 %, durch gesündere Mitarbeiter, sparen
Firmen- Fitness
119€* pro Stunde
(*Pakete auf Anfrage)